AGB

Angebote, Bestellungen und andere Vereinbarungen unterliegen grundsätzlich unseren Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Unwidersprochene Auftragsbestätigungen gelten als vom Besteller ausdrücklich anerkannt. Abweichende Bedingungen des Geschäftspartners sind für uns auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich. Angebote sind bis zu unserer Auftragsbestätigung freibleibend. Für zu Lieferung ab Lager angebotene oder zugesagte Positionen behalten wir uns das Zwischenverkaufsrecht vor. Abweichungen von in ausgedruckten Unterlagen enthaltenen Angaben sind zulässig, soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet wurden. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt oder ohne Bestätigung unmittelbar ausgeliefert ist. Spätere Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung bzw. Zustimmung. Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen (wie Zeichnungen, Muster, Lehren usw.) und Angaben über Einsatzbedingungen. Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Muster werden gegen Berechnung geliefert. Angebote, Schriftwechsel, Auftragsbestätigungen oder aus anderem Anlass gegebene Unterlagen oder Muster bleiben unser Eigentum, dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden und unterliegen dem Urheberrecht. Vervielfältigungen, Nachahmungen oder Weitergabe sind nicht erlaubt. Konstruktionsänderungen und Veränderungen im Sinne fortschrittlicher Weiterentwicklung behalten wir uns vor.

Preisangaben verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, in EUR zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST), exkl. Verpackung, ab St. Josef oder bei Exportsendungen frei österreichischer Grenze bzw. FOB deutschem Hafen. Fracht, Porto und Wertversicherung sind nicht eingeschlossen. Das gleiche gilt für Teilsendungen. Bei einem Bestellwert bis zu EUR 100,– wird ein Betrag von EUR 10,--; bei einem Bestellwert zwischen EUR 100,-- und EUR 150,-- wird ein Betrag von EUR 5,-- an Bearbeitungskosten für Kleinstaufträge berechnet. Wenn durch Versand an Zweitadressen zusätzliche Sendungen erforderlich sind, werden dafür pro Sendung EUR 5,– an Versandkosten berechnet. Bei einer Lieferzeit bis zu 2 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Auftragsbestätigung, gelten die bestätigten Preise, andernfalls werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.

Der Käufer erklärt sich mit Teillieferungen und bei Sonderanfertigungen mit angemessenen Unter- oder Überlieferungen einverstanden, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft im Sinne der Geschäftsbedingungen. Auftragsstreichungen oder -rückstellungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Bereits entstandene Kosten sind vom Besteller zu ersetzen. Werkzeugrückgaben sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Bei Werkzeugrücknahmen ist der Einsender mit einem angemessenen Abzug für Überarbeitung/Besserung etc. einverstanden. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Sendungen werden grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers verschickt. Bis auf Widerruf ist unsere Verpackung über die ARA Lizenznummer 3359 zur Gänze entpflichtet. Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu einer Abweichung von 10% der bestellten Waren erlaubt. Höhere Gewalt entbindet uns von angegebenen Lieferzeiten und berechtigt uns, schadlos vom Vertrag zurück zu treten.

Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Die Laufzeit beginnt mit der Ausstellung der Auftragsbestätigung oder Fertigungsfreigabe. Angemessene Lieferzeitverzögerungen berechtigen den Käufer nicht zu Deckungskäufen, Schadenersatzansprüchen, Aufrechnungen von Verzugsschäden oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Geschehnisse „höherer Gewalt“ wie z. B.: Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, unvorhersehbare Ausschussquoten etc. befreien uns für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Ereignisse solcherart berechtigen uns auch zu einseitiger Entbindung aus dem Vertrag, Zurückstellung oder zur teilweisen Aufhebung eingegangener Vereinbarungen unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des Käufers. Das gleiche gilt für nicht rechtzeitige oder richtige Lieferung durch Vorlieferanten. Diese Lieferhindernisse sind auch dann nicht vom Lieferanten zu vertreten, wenn sie während eines bereits entstandenen Verzuges eintreten.

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Reparaturen sind sofort zahlbar. Schecks und Wechsel werden zahlungshalber angenommen, gelten jedoch erst nach Einlösung als Zahlung. Diskont und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Einreichers und sind sofort zahlbar. Im Falle von Zahlungsverzug sind wir berechtigt, entstandene Kosten und bankübliche Zinsen einzufordern oder bei Situationsverschlechterung die Belieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vorzunehmen bzw. von der Erfüllung eingegangener Verpflichtungen zurückzutreten. Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit sind wir unverzüglich zu verständigen. Lieferung an uns unbekannte Firmen erfolgt per Nachnahme. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung strittiger Gegenansprüche seitens des Rechnungsempfängers sind nicht statthaft. Weiter sind wir im Falle von Zahlungsverzug oder bei offenkundigen Zahlungsschwierigkeiten des Käufers jederzeit berechtigt die sofortige Herausgabe der nicht bezahlten Ware zu verlangen. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, die Waren an den Erfüllungsort auf seine Kosten zurück zu schicken. Eines vorherigen Rücktritt vom Vertrag bedarf es dazu nicht. Der säumige Käufer ist verpflichtet alle Kosten zu ersetzten, welche sich im Zusammenhang mit Mahn- und Inkassowesen sowie Erhebungs- und Auskunftskosten ergeben.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel unser Eigentum. Bei Verarbeitung oder Vermischung überträgt uns der Käufer an der dadurch entstehenden Sache das Eigentum in dem Bruchteil, der dem Wert der von uns gelieferten Waren entspricht. Der Besteller ist als Wiederverkäufer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen eines normalen Geschäftsverkehrs bei Absicherung unserer Rechte und Ansprüche berechtigt. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Versicherungsansprüche des Käufers werden hiermit an uns abgetreten. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Käufer hat für sichere und sachgemäße Aufbewahrung unserer Vorbehaltsware zu sorgen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt der Kunde. Bei Zuwiderhandlung ist uns der hieraus entstehende Schaden von dem Käufer zu ersetzen. Bei Verzug oder vertragswidrigem Verhalten sind wir auch ohne Erklärung aufgrund des Eigentumsvorbehalts berechtigt, die Herausgabe sämtlicher Liefergegenstände zu vollziehen. An uns retournierte Waren werden entsprechend verwertet und dem Partner durch Gutschrift auf seine Schulden angerechnet.

Wir gewährleisten die Lieferung einwandfreier Werkzeuge in sachgemäßer Ausführung und angebotener Qualität sowie technischer Funktion bei dementsprechender sachrichtiger Verwendung bzw. Befolgung der dem Käufer beschriebenen Einsatzbedingungen. Bei versteckten Mängeln (Materialfehler etc.), die außerhalb unseres Einflusses liegen, normalem Verschleiß, Veränderungen durch Dritte, unsachgemäßer Verwendung, Anwendung sowie Instandsetzung haften wir nicht. Mängelrügen sind sofort oder spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich vorzubringen. Danach sind Ansprüche verfallen. Bei nicht erkennbaren Mängeln ist die Meldung unverzüglich nach Erkennen schriftlich vorzunehmen. Von uns anerkannte Mängel beheben wir für den Käufer kostenlos nach Maßgabe unserer Entscheidung über Ersatz oder Nachbesserung. Für Mängelfolgeschäden übernehmen wir keine Haftung. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen Mängelrügen oder von uns nicht anerkannter Ansprüche des Käufers sind nicht statthaft. Im Übrigen ist Schadenersatz jeglicher Art ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Im Sinne technischen Fortschritts behalten wir uns Konstruktionsänderungen und die Verwendung anderer Materialien ausdrücklich vor. Katalogabbildungen und andere beschreibende Aussagen sind daher unverbindlich. Bei Sonderanfertigungen ist für Überlängen in Fräs- und Bohrwerkzeugen mit Schaft jede Gewährleistung seitens des Lieferers ausgeschlossen.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist St. Josef. Gerichtsstand ist Graz. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Wir behalten uns aber auch die Berechtigung vor, am Sitz des Bestellers zu klagen.

Der Nachdruck unseres Kataloges ist nicht erlaubt, auch nicht auszugsweise. Ausnahmen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

If individual points of the terms and conditions are invalid or if they are replaced by other agreements, the remaining contents of the contract shall remain unaffected and binding.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Punkte der Geschäftsbedingungen oder wenn solche durch andere Vereinbarungen ersetzt werden, bleibt der übrige Vertragsinhalt davon unberührt und ist verbindlich.

Firmenbuch: FN 69615a
Geschäftsführer: Mag. Christoph Riegler, Bakk.
Ing. Andreas Eberhard
UID-Nr: ATU27317506
ARA Lizenznummer: 3359
Der Grüne Punkt Nr.: 27777
Stand: 20.10.2016

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Datenvereinbarung gem. § 22 Datenschutzgesetz:

Wir speichern folgende Daten:
Name, Branche, Adresse, Umsätze im laufenden Jahr und im Vorjahr, Saldo zum 1.1., laufender Saldo, Kreditlimit, Bankverbindung (Bank- und Kontonummer), Mahnkennzeichen, Anzahl der Aufträge und Rechnungen, Datum letzter Auftrag, Datum letzte Buchung, Aktivitätszeichen. DVR-Nr. 0475688